Skip to main content

Heizungsgesetz-Reform 2025/26: Was Eigentümer, Vermieter und Investoren jetzt wissen müssen

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 11. Dezember 2025 zentrale Weichen zur Zukunft des sogenannten „Heizungsgesetzes“ gestellt. Statt einer schnellen Entscheidung wurden konkrete Ergebnisse vertagt: Das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG), das den Einbau neuer Heizungen und den Mindestanteil erneuerbarer Energien regelt, soll durch ein neues, technologieoffeneres Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt werden. Die endgültigen Eckpunkte werden jedoch erst bis Ende Januar 2026 erarbeitet und vorgestellt. Für Eigentümer, Vermieter und Investoren bedeutet das weiterhin Unsicherheit – aber auch Chancen für flexible Modernisierungskonzepte in NRW.

Was regelt das Heizungsgesetz überhaupt?

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt seit Anfang 2024 vor, dass neue Heizungen mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Ziel ist es, den Gebäudesektor auf Klimakurs zu bringen und die CO2-Emissionen in Deutschland deutlich zu senken. Die Vorgaben treffen vor allem Neubauten und Sanierungsvorhaben, sorgen aber auch für Diskussionen im Bestand, wenn Modernisierungen anstehen.

Die geplante Gesetzesreform soll mehr Flexibilität ermöglichen, technologieoffener sein und den bürokratischen Aufwand für Immobilieneigentümer senken. Gleichzeitig steht die Bundesregierung unter Druck, die Klimaziele einzuhalten. Politisch umstritten bleibt die konkrete Ausgestaltung – insbesondere die Verpflichtung auf einen Anteil erneuerbarer Energien.

Was wurde im Koalitionsausschuss beschlossen?

Im Koalitionsausschuss wurde keine finale Entscheidung über neue Regeln getroffen. Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, das GEG durch ein neues Gesetz zu ersetzen und bis spätestens Ende Januar 2026 Eckpunkte auszuarbeiten. Diese sollen mehr Handlungsspielraum und Planungssicherheit schaffen. Erst danach wird das Kabinett im Februar 2026 über den finalen Gesetzestext entscheiden.

Für Eigentümer und Vermieter in NRW heißt das: Die bestehenden Regeln bleiben zunächst gültig. Neue Investitionen und Modernisierungsprojekte sollten so geplant werden, dass sie flexibel auf die kommenden gesetzlichen Vorgaben reagieren können.

Chancen und Herausforderungen für Eigentümer, Vermieter & Investoren

Der Reformentwurf bietet Chancen für mehr technologische Freiheit, zum Beispiel durch Hybridlösungen (Wärmepumpe plus Gastherme) oder neue Quartierskonzepte. Gleichzeitig bleibt das Ziel bestehen, die energetische Sanierung im Bestand voranzutreiben. Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden eng mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen verzahnt sein.

Doch viele Details bleiben vorerst offen: Wird die 65-%-Regel abgeschwächt? Welche Übergangsfristen gelten? Und wie können Eigentümer Fördermittel optimal nutzen? Wer jetzt in Modernisierung oder Sanierung investiert, sollte Beratung einholen und flexibel bleiben.

Wie geht es weiter?

Bis Ende Januar 2026 wird die Bundesregierung die neuen Eckpunkte ausarbeiten. Klar ist: Viele zentrale Streitpunkte – wie die konkrete Verpflichtung auf erneuerbare Energien und die Ausgestaltung von Übergangsregelungen – werden erst im kommenden Jahr entschieden. Branchenverbände und Verbraucherorganisationen kritisieren die Verzögerung und fordern mehr Planungssicherheit.

Die Unsicherheit bleibt, bietet aber auch Chancen für individuelle Lösungen und kreative Modernisierungsstrategien. Nutzen Sie die Zeit für eine kostenlose Wertermittlung oder informieren Sie sich über energetische Modernisierung – wir begleiten Sie durch alle Veränderungen im Markt.

Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihre individuelle Beratung zu Heizungsmodernisierung, Fördermöglichkeiten und Immobilienstrategien in NRW.

Baufinanzierung | Modernisierung | Kostenlose Wertermittlung | Kontakt