Stromvertrag bei Mieterwechsel: Neue gesetzliche Pflichten ab Juni 2025
Was sich ab dem 6. Juni 2025 ändert
Ab dem 6. Juni 2025 gilt eine gesetzliche Neuregelung zur Stromversorgung bei Mieterwechseln. Künftig endet die automatische Ersatzversorgung durch den lokalen Grundversorger. Neue Mieter müssen nun selbst aktiv werden – und das sehr schnell.
Diese Änderung betrifft insbesondere Hausverwalter, Vermieter und Eigentümergemeinschaften, die Mietwohnungen verwalten oder neu vermieten. Wer nicht rechtzeitig informiert, riskiert Streit, Stromabschaltungen und sogar Haftungsfragen.
Die bisherige Praxis – und warum sie jetzt endet
Bisher reichte es aus, wenn ein Mieter einzog – er wurde automatisch über die sogenannte Ersatzversorgung vom örtlichen Grundversorger mit Strom beliefert, auch ohne Vertragsabschluss. Diese Praxis entfällt künftig vollständig.
Wichtig: Neue Frist zur Vertragsmeldung
Ab dem 6. Juni 2025 muss der neue Mieter innerhalb von drei Werktagen nach Einzug selbst einen Stromvertrag abschließen. Geschieht das nicht, kann der Netzbetreiber den Anschluss vorübergehend sperren.
Was bedeutet das für Eigentümer und Verwalter?
Sie tragen ab sofort eine Aufklärungspflicht. Als Verwalter sollten Sie Ihre Prozesse jetzt überarbeiten, um Leerstände, Einzüge und Auszüge professionell und rechtssicher zu begleiten.
- Hinweispflicht: Weisen Sie neue Mieter bei Einzug aktiv darauf hin, sofort einen Stromliefervertrag abzuschließen.
- Dokumentation: Erfassen Sie Zählerstände, Einzugsdatum und übergeben Sie diese schriftlich an den Mieter.
- Vorlage nutzen: Erstellen Sie ein Informationsblatt mit den wichtigsten Punkten sowie einer Übersicht regionaler Anbieter.
Beispiel für Ihre Praxis: So kann die Übergabe ablaufen
- Wohnungsübergabe findet statt, inkl. Protokoll
- Zählerstand wird aufgenommen
- Infoblatt mit Hinweis auf gesetzliche Strompflicht übergeben
- Mieter unterschreibt Kenntnisnahme
Damit sind Sie als Hausverwalter oder Vermieter auf der sicheren Seite – und der Mieter bleibt nicht plötzlich im Dunkeln sitzen.
Was passiert, wenn kein Vertrag geschlossen wird?
Nach drei Tagen ohne Vertragsabschluss darf der Netzbetreiber die Stromversorgung rechtmäßig unterbrechen. Es gibt keine automatische Ersatzversorgung mehr – auch nicht vorübergehend.
Verwalter sollten das unbedingt ernst nehmen, um negative Bewertungen, Beschwerden oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Jetzt Prozesse anpassen und vorbereitet sein
Diese neue Regelung ist eine Chance, Ihre internen Prozesse zu professionalisieren. Sprechen Sie mit Ihrem Team und den Eigentümern darüber. Je besser Sie vorbereitet sind, desto reibungsloser wird der Übergang.
Unsere Empfehlung:
- Erstellen Sie ein standardisiertes Merkblatt für Mieter
- Überarbeiten Sie Ihre Übergabeprotokolle
- Kommunizieren Sie frühzeitig mit den Mietern
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter auf die neue Rechtslage
IVD-Checkliste für Verwalter: Ihre rechtssichere Unterstützung
Nutzen Sie die offizielle IVD-Checkliste zur Stromversorgung bei Mieterwechseln (PDF), um Ihre Aufgaben zuverlässig abzuarbeiten.
Fazit: Jetzt handeln, spätere Probleme vermeiden
Der neue Umgang mit dem Stromvertrag bei Mieterwechsel ist klar geregelt – aber auch anspruchsvoller für Eigentümer und Verwalter. Mit der richtigen Vorbereitung sichern Sie sich ab und helfen Ihren Mietern, problemlos versorgt zu bleiben.
Sie möchten mehr über Ihre Rolle als Eigentümer oder Verwalter erfahren? Besuchen Sie unsere Seite zur Hausverwaltung oder kontaktieren Sie uns direkt für eine unverbindliche Beratung.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Prozesse anzupassen und professionell aufzutreten – bevor die neue Regel greift.