Trinkwasserverordnung 2026: Was Wohnungswirtschaft und Vermieter jetzt wissen müssen
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert und bringt für die Wohnungswirtschaft erhebliche Pflichten mit sich. Besonders relevant für Immobilieneigentümer in Nordrhein‑Westfalen: Zum Jahresbeginn 2026 ist eine zentrale Übergangsfrist ausgelaufen – mit weitreichenden Konsequenzen für Vermieter, Verwalter und Verkäufer von Immobilien.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche gesetzlichen Anforderungen heute gelten, was Sie als Betreiber einer Trinkwasserinstallation beachten müssen und welche Risiken entstehen, wenn Sie diese nicht erfüllen – inklusive Lösungen für die Praxis.
Hintergrund: Warum die Trinkwasserverordnung überarbeitet wurde
Die Trinkwasserverordnung regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch auf bundesweiter Ebene. Ziel ist es, die hohe Trinkwasserqualität sicherzustellen und gesundheitliche Risiken durch chemische oder mikrobiologische Belastungen zu minimieren. Die aktuelle Novellierung dient vor allem dazu, die Anforderungen der EU‑Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 in deutsches Recht umzusetzen, einschließlich strengerer Grenzwerte und zusätzlicher Kontrollen.
(Bundesministerium für Gesundheit – Trinkwasserverordnung)
Für Immobilieneigentümer bedeutet das: Sie sind nicht nur bis zum Hausanschluss für Trinkwasserqualität verantwortlich, sondern tragen auch im Bereich der Hausinstallation wichtige Betreiberpflichten.
Die wichtigsten Änderungen der Trinkwasserverordnung für die Wohnungswirtschaft
1. Abschaffung von Blei‑Installationen – Frist ausgelaufen
Ein zentrales Element der Trinkwasserverordnung ist das Verbot von Bleirohren und bleihaltigen Leitungsteilen in Trinkwasserinstallationen. Diese Regelung betrifft vor allem ältere Gebäude; besonders Altbauten aus den 1960er, 70er und frühen 80er Jahren sind hiervon häufig betroffen.
Zum 12. Januar 2026 ist die Übergangsfrist endgültig ausgelaufen. Das bedeutet:
- Alle Trinkwasserleitungen aus Blei müssen entfernt oder stillgelegt werden.
- Bleihaltige Komponenten dürfen nicht mehr betrieben werden.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro und mögliche Schadensersatzansprüche.
Für Ihre Gebäude bedeutet dies: Prüfen Sie umgehend, ob bleihaltige Leitungen vorhanden sind, und sorgen Sie für einen fachgerechten Austausch oder die Stilllegung durch einen Sanitär‑Fachbetrieb.
Tipp für die Praxis: Beauftragen Sie eine professionelle Trinkwasser‑Installationsevaluation, wenn Unsicherheiten bestehen.
2. Gesundheitsschutz und neue Grenzwerte
Die TrinkwV konzentriert sich nicht nur auf Leitwerkstoffe, sondern legt auch neue, strengere Anforderungen an Schadstoffkonzentrationen fest, darunter:
- Reduzierte Grenzwerte für Blei im Trinkwasser, die ab 2028 weiter verschärft werden sollen.
- Überwachung weiterer chemischer Parameter wie Chrom, Arsen, Bisphenol A und Halogenessigsäuren.
Für Sie als Vermieter bedeutet das: Wasserproben und regelmäßige Kontrollen sind Pflicht – besonders an kritischen Entnahmestellen wie Küchenarmaturen oder Duschen.
3. Pflicht zur Anzeige und Dokumentation
Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass wesentliche Veränderungen an Wasserversorgungsanlagen dem Gesundheitsamt angezeigt werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Errichtung oder Änderung einer Trinkwasserinstallation (z. B. nach Sanierung).
- Erstmalige Inbetriebnahme einer Anlage.
- Festgestellter Kontakt mit bleihaltigen Komponenten durch Installationsfirmen oder Versorger.
Dokumentieren Sie daher alle Maßnahmen, Prüfungen und Mitteilungen sorgfältig – digital oder schriftlich. Das schützt Sie vor Haftungsrisiken und erleichtert Nachweise gegenüber Aufsichtsbehörden.
4. Legionellen‑Untersuchungen bleiben relevant
Parallel zu den chemischen Anforderungen bestehen weiterhin die Untersuchungspflichten auf Legionellen, insbesondere bei größeren Trinkwassererwärmungsanlagen oder zentralen Warmwassersystemen. Diese Pflicht betrifft alle Betreiber von Mehrfamilienhäusern und Einrichtungen, in denen Wasser vernebelt wird.
Empfehlung: Schließen Sie mit qualifizierten Laboren Wartungsverträge für regelmäßige Legionellen‑Analysen ab.
Konkrete Folgen bei Nicht‑Beachtung – Haftung und Risiko
Die Konsequenzen bei Missachtung der Trinkwasserverordnung reichen weit:
- Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten: Bis zu 25.000 Euro pro Verstoß sind möglich, wenn zum Beispiel bleihaltige Leitungen weiter betrieben werden.
- Schadensersatzforderungen: In einem aktuellen Urteil wurde ein Verkäufer einer Wohnanlage verurteilt, weil er bleihaltige Leitungen im Objekt verschwiegen hatte. Der Käufer führte hohe Sanierungskosten und Mietausfälle geltend.
- Offenbarungspflichten beim Immobilienverkauf: Beim Verkauf eines Wohngebäudes müssen Sie erkennbare Mängel, etwa Bleirohre, offenlegen. Ansonsten droht Schadenersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Praxislösungen für Vermieter und Eigentümer
1. Trinkwasser‑Check für Ihre Immobilien
Lassen Sie Ihre Trinkwasserinstallationen umfassend durch eine Fachfirma prüfen – noch bevor Gesundheitsämter oder neue Mieter darauf aufmerksam werden. Achten Sie dabei auf:
- Materialien der Leitungen und Armaturen
- Wasserproben auf chemische und mikrobiologische Parameter
- Dokumentation aller Prüf‑ und Sanierungsmaßnahmen
2. Umfassende Sanierungsstrategie
Falls Sie Bleileitungen feststellen:
- Planen Sie den zeitnahen Austausch durch moderne, gesundheitlich unbedenkliche Materialien.
- Alternativ: Stilllegung der betroffenen Leitungsabschnitte nach Prüfung.
3. Rechtssichere Vermietung
Als Verkäufer: Klären und dokumentieren Sie den Zustand der Trinkwasserinstallationen vor dem Verkauf – und integrieren Sie dies in Ihre Objektunterlagen.
Fazit: Trinkwasserqualität aktiv steuern – lohnt sich
Die aktuellen Anforderungen durch die Trinkwasserverordnung sind für Immobilieneigentümer nicht nur lästige Bürokratie, sondern ein zentraler Baustein für die Gesundheit der Bewohner, die Werterhaltung Ihrer Immobilien und rechtliche Absicherung.
Wenn Sie jetzt die Pflichten kennen, Prüfprozesse implementieren und proaktiv handeln, minimieren Sie Risiken und schaffen Vertrauen bei Mietern und Käufern. Nutzen Sie Trinkwasser‑Checks als festen Bestandteil Ihrer Instandhaltungsstrategie. „Die neue Trinkwasserverordnung verpflichtet Eigentümer, Bleileitungen vollständig zu entfernen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Sanierungsvorhaben und stehen Ihnen beratend zur Seite“, so unser Immobilien- und Finanzierungsexperte Michael Schinkel.
Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Sanierung und Modernisierung Ihrer Immobilien besuchen Sie bitte unsere Seite Modernisierung.



