Neutrale Verwaltung — bis Sie sich einig sind
Digital und trotzdem persönlich
Hausverwaltung für Erbengemeinschaften
Eine geerbte Immobilie bringt oft nicht nur Wert, sondern auch Konflikte. Wer zahlt die Instandhaltung? Wer kümmert sich um die Mieter? Und was passiert, wenn ein Erbe verkaufen will und der andere nicht?
Als neutrale Hausverwaltung übernehmen wir die professionelle Betreuung Ihrer geerbten Immobilie im Ruhrgebiet — transparent, fair und ohne Partei zu ergreifen. Ob Sie die Immobilie halten, vermieten oder verkaufen möchten: Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Die typischen Herausforderungen einer Erbengemeinschaft
- Uneinigkeit: Erben haben unterschiedliche Vorstellungen — halten, vermieten, verkaufen?
- Entfernung: Nicht alle Erben wohnen in der Nähe der Immobilie.
- Zeitdruck: Laufende Kosten (Grundsteuer, Versicherung, Instandhaltung) fallen sofort an.
- Haftung: Jeder Miterbe haftet gesamtschuldnerisch für Verkehrssicherungspflichten.
- Mieter: Bestehende Mietverhältnisse müssen weitergeführt werden.
Was wir für Erbengemeinschaften tun
Sofort nach dem Erbfall
- Bestandsaufnahme der Immobilie (Zustand, Mietverhältnisse, Verträge)
- Sicherung der Verkehrssicherheit (Winterdienst, Brandschutz)
- Übernahme der laufenden Verwaltung (Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung)
- Transparente Kostenaufstellung für alle Erben
Laufende Verwaltung
- Professionelle Mieterbetreuung und Mietinkasso
- Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
- Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen
- Regelmäßige Berichte an alle Miterben
- Neutrale Moderation bei unterschiedlichen Interessen
Wenn Sie verkaufen möchten
Als Immobilienmakler erstellen wir eine kostenlose Immobilienbewertung, begleiten den Verkaufsprozess und sorgen für einen fairen Marktwert — ohne Druck, in Ihrem Tempo.
Warum ein neutraler Verwalter wichtig ist
In einer Erbengemeinschaft ist es entscheidend, dass der Verwalter keinen der Erben bevorzugt. Als externer Dienstleister sind wir neutral und treffen Entscheidungen ausschließlich im Interesse der Immobilie und aller Miterben gemeinsam.
Alle Erben erhalten identische Berichte, Abrechnungen und Informationen. So vermeiden Sie Misstrauen und schaffen eine sachliche Grundlage für gemeinsame Entscheidungen.
Häufige Fragen
Müssen alle Erben der Beauftragung zustimmen?
Können Sie auch bei der Erbauseinandersetzung helfen?
Was passiert mit bestehenden Mietverträgen nach einem Erbfall?
Wie werden die Verwaltungskosten unter den Erben aufgeteilt?
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Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Sprechen Sie uns an – persönlich und direkt.
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