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Digital und trotzdem persönlich

Hausverwaltung für Erbengemeinschaften

Neutrale Verwaltung — bis Sie sich einig sind

Eine geerbte Immobilie bringt oft nicht nur Wert, sondern auch Konflikte. Wer zahlt die Instandhaltung? Wer kümmert sich um die Mieter? Und was passiert, wenn ein Erbe verkaufen will und der andere nicht?

Als neutrale Hausverwaltung übernehmen wir die professionelle Betreuung Ihrer geerbten Immobilie im Ruhrgebiet — transparent, fair und ohne Partei zu ergreifen. Ob Sie die Immobilie halten, vermieten oder verkaufen möchten: Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Die typischen Herausforderungen einer Erbengemeinschaft

  • Uneinigkeit: Erben haben unterschiedliche Vorstellungen — halten, vermieten, verkaufen?
  • Entfernung: Nicht alle Erben wohnen in der Nähe der Immobilie.
  • Zeitdruck: Laufende Kosten (Grundsteuer, Versicherung, Instandhaltung) fallen sofort an.
  • Haftung: Jeder Miterbe haftet gesamtschuldnerisch für Verkehrssicherungspflichten.
  • Mieter: Bestehende Mietverhältnisse müssen weitergeführt werden.

Was wir für Erbengemeinschaften tun

Sofort nach dem Erbfall

  • Bestandsaufnahme der Immobilie (Zustand, Mietverhältnisse, Verträge)
  • Sicherung der Verkehrssicherheit (Winterdienst, Brandschutz)
  • Übernahme der laufenden Verwaltung (Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung)
  • Transparente Kostenaufstellung für alle Erben

Laufende Verwaltung

  • Professionelle Mieterbetreuung und Mietinkasso
  • Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
  • Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Regelmäßige Berichte an alle Miterben
  • Neutrale Moderation bei unterschiedlichen Interessen

Wenn Sie verkaufen möchten

Als Immobilienmakler erstellen wir eine kostenlose Immobilienbewertung, begleiten den Verkaufsprozess und sorgen für einen fairen Marktwert — ohne Druck, in Ihrem Tempo.

Warum ein neutraler Verwalter wichtig ist

In einer Erbengemeinschaft ist es entscheidend, dass der Verwalter keinen der Erben bevorzugt. Als externer Dienstleister sind wir neutral und treffen Entscheidungen ausschließlich im Interesse der Immobilie und aller Miterben gemeinsam.

Alle Erben erhalten identische Berichte, Abrechnungen und Informationen. So vermeiden Sie Misstrauen und schaffen eine sachliche Grundlage für gemeinsame Entscheidungen.

Häufige Fragen

Müssen alle Erben der Beauftragung zustimmen?

Die Beauftragung einer Hausverwaltung ist eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung. Grundsätzlich reicht die Zustimmung der Mehrheit der Erben (nach Erbquoten). Wir empfehlen jedoch, alle Erben einzubeziehen, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Können Sie auch bei der Erbauseinandersetzung helfen?

Wir sind keine Rechtsberatung, können aber als Immobilienexperten eine Marktwerteinschätzung liefern und den Verkaufsprozess begleiten. Für die rechtliche Erbauseinandersetzung empfehlen wir einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar.

Was passiert mit bestehenden Mietverträgen nach einem Erbfall?

Bestehende Mietverträge gehen automatisch auf die Erbengemeinschaft über. Die Mieter müssen nicht zustimmen. Wir informieren die Mieter über den Eigentümerwechsel und übernehmen die laufende Betreuung nahtlos.

Wie werden die Verwaltungskosten unter den Erben aufgeteilt?

Die Verwaltungskosten werden in der Regel nach Erbquoten auf die Miterben umgelegt. Wir erstellen transparente Abrechnungen, die jeder Erbe nachvollziehen kann.

Jetzt Angebot anfragen

Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Sprechen Sie uns an – persönlich und direkt.

immobilie.nrw GmbH · Universitätsstr. 60, 44789 Bochum · info@immobilie.nrw

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