IMMOBILIE.NRW · VERWALTUNG IN ERBENGEMEINSCHAFT
Verwaltung bei Erbengemeinschaft
Neutraler Verwalter für alle Erben
Verwaltung bei Erbengemeinschaft
Wir übernehmen die laufende Verwaltung der geerbten Immobilie — neutral für alle Erben, transparent in der Abrechnung, bis die Auseinandersetzung geklärt ist.
Haben Sie eine Immobilie geerbt — und müssen sich erst noch mit Miterben einigen? Eine geerbte Immobilie liegt in einer Erbengemeinschaft (§§2032-2042 BGB). Bis die Auseinandersetzung geklärt ist, brauchen Sie eine neutrale Verwaltung, die Mieter betreut, Hausgeld zahlt und Mieteinnahmen abrechnet — ohne dass ein Miterbe bevorzugt wird. Wir übernehmen diese neutrale Rolle. Unverbindliches Angebot anfordern.
kostenlos · unverbindlich · keine Bindung in der Erstberatung

Michael Schinkel
Ihr persönlicher IVD-Makler
Das Wichtigste zur Erbengemeinschafts-Verwaltung
- Rechtsrahmen: Erbengemeinschaft nach §§2032-2042 BGB — alle Erben sind Gesamthandsgemeinschaft, Verwaltung erfordert Mehrheitsentscheidung
- Neutralität: Wir handeln neutral für alle Erben — kein Miterbe wird bevorzugt, transparente Abrechnung pro Erbteil
- Reporting: Quartalsweise Berichte an alle Erben über Einnahmen, Ausgaben, Reparaturen, Mieter-Themen
- Übergang: Wir verwalten bis zur Auseinandersetzung — sei es Verkauf, Übernahme durch einen Miterben oder dauerhafte Bestandshaltung
Drei typische Situationen in Erbengemeinschaften
Die häufigsten Konstellationen, bei denen unsere neutrale Verwaltung gefragt ist.
Auseinandersetzung dauert länger
Wenn 2-5 Erben sich nicht schnell einig werden (Verkauf vs. Bestandshaltung, Bewertung, Auszahlungen), kann die Auseinandersetzung Monate oder Jahre dauern. In dieser Zeit braucht die Immobilie eine neutrale Verwaltung.
Vermietete Immobilie im Bestand
Wenn die geerbte Immobilie vermietet ist, müssen Mieter weiter betreut, Mieten eingenommen und Nebenkosten abgerechnet werden — auch während der Erbengemeinschaft. Wir übernehmen das.
Pro-Erben-Auszahlung der Mieteinnahmen
Mieteinnahmen müssen pro Erbteil aufgeteilt und ausgezahlt werden. Wir führen die Buchhaltung transparent, sodass jeder Erbe seinen Anteil nachvollziehen kann.
Verwaltung in der Erbengemeinschaft: Wer entscheidet was?
Eine Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft — Entscheidungen über die Immobilie erfordern Mehrheitsbeschlüsse (§2038 BGB). Ordnungsmäßige Verwaltung (Hausgeldzahlung, Reparaturen, Mietersuche) erfordert nur einfache Mehrheit. Außerordentliche Verwaltung (Verkauf, Großsanierung) erfordert Einstimmigkeit oder Teilungsversteigerung. Wir handeln auf Basis der Mehrheitsbeschlüsse und informieren alle Erben transparent über Vorgänge.
Das macht Erbengemeinschaft besonders
Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft mit Immobilien-Bestand sind, sind klare Strukturen entscheidend. Wir bieten neutrale Verwaltung, transparente Abrechnung pro Erbteil und Reporting an alle Erben. Unsere Rolle endet, wenn die Auseinandersetzung geklärt ist — durch Verkauf, Übernahme oder einvernehmliche Aufteilung. Mehr zum Verkauf einer geerbten Immobilie.
Leistungs-Bausteine bei Erbengemeinschaft
| Segment | Preisspanne | Trend | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Mietverwaltung (vermietet) | 3-individuell Individuell auf Anfrage | monatlich | Mieter-Kommunikation, Mietzahlungskontrolle, Reparatur-Koordination |
| Hausgeld-Zahlung an WEG | inklusive | monatlich | Bei ETW: pünktliche Hausgeldzahlung an die WEG-Verwaltung |
| Mieteinnahmen-Aufteilung | inklusive | monatlich | Pro Erbteil-Aufteilung und Auszahlung an die Miterben |
| Reporting an alle Erben | quartalsweise | inklusive | Transparente Berichte über Einnahmen, Ausgaben, anstehende Themen |
| Sondersituationen | nach Aufwand | einzeln | Sanierungs-Koordination, Streit-Schlichtung, Vorbereitung der Auseinandersetzung |
So läuft Ihr Verkauf ab
Vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe begleiten wir Sie persönlich. Vier klare Schritte, ein zentraler Ansprechpartner.
Bewertung
Kostenlose Erstberatung zu Ihrer konkreten Verwaltungssituation.
Angebot & Vertrag
Transparentes Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung. Verwaltervertrag mit Beschluss in der Eigentümerversammlung.
Übernahme
Bonitätsprüfung, Preisverhandlung, Vertragsgestaltung.
Abschluss
Notartermin, Schlüsselübergabe, Anschlussfinanzierung bei Bedarf.
Klarheit über den Wert Ihrer Immobilie in Bochum-Erbengemeinschaft?
Fordern Sie eine kostenlose Erstberatung an – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.
Häufige Fragen zu Immobilien in Bochum-Erbengemeinschaft
Wer kann den Verwalter in einer Erbengemeinschaft bestimmen?
Wer trägt die Kosten der Verwaltung?
Können Sie auch bei Streit unter den Erben vermitteln?
Wann endet Ihre Verwalter-Rolle?
Können Sie auch beim Verkauf der geerbten Immobilie helfen?
Kostenlose Erstberatung zur Hausverwaltung
Wir besprechen Ihre konkrete Verwaltungssituation in einem unverbindlichen Erstgespräch und erstellen ein passendes Angebot.
- Welche Unterlagen wir für die Übernahme benötigen
- Wie wir die Verwaltungs-Konditionen für Ihr Objekt kalkulieren
- Welche Verwaltungsart zu Ihrem Objekt passt (WEG, Miet- oder Sondereigentum)
Keine Werbung. Nur Ihr PDF + max. 1 Follow-Up-E-Mail. Abmeldung jederzeit möglich.

Michael Schinkel — Immobilienmakler bei der immobilie.nrw GmbH (IVD-Mitglied) in Bochum. Persönliche Beratung im gesamten Ruhrgebiet.
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