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IMMOBILIE.NRW · VERWALTUNG IN ERBENGEMEINSCHAFT

Verwaltung bei Erbengemeinschaft

Neutraler Verwalter für alle Erben

Wir übernehmen die laufende Verwaltung der geerbten Immobilie — neutral für alle Erben, transparent in der Abrechnung, bis die Auseinandersetzung geklärt ist.

Haben Sie eine Immobilie geerbt — und müssen sich erst noch mit Miterben einigen? Eine geerbte Immobilie liegt in einer Erbengemeinschaft (§§2032-2042 BGB). Bis die Auseinandersetzung geklärt ist, brauchen Sie eine neutrale Verwaltung, die Mieter betreut, Hausgeld zahlt und Mieteinnahmen abrechnet — ohne dass ein Miterbe bevorzugt wird. Wir übernehmen diese neutrale Rolle. Unverbindliches Angebot anfordern.

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Michael Schinkel, Immobilienmakler bei immobilie.nrw GmbH, IVD-Mitglied

Michael Schinkel

Ihr persönlicher IVD-Makler

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Neutralität
für alle Erben
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Persönliche Beratung

Das Wichtigste zur Erbengemeinschafts-Verwaltung

  • Rechtsrahmen: Erbengemeinschaft nach §§2032-2042 BGB — alle Erben sind Gesamthandsgemeinschaft, Verwaltung erfordert Mehrheitsentscheidung
  • Neutralität: Wir handeln neutral für alle Erben — kein Miterbe wird bevorzugt, transparente Abrechnung pro Erbteil
  • Reporting: Quartalsweise Berichte an alle Erben über Einnahmen, Ausgaben, Reparaturen, Mieter-Themen
  • Übergang: Wir verwalten bis zur Auseinandersetzung — sei es Verkauf, Übernahme durch einen Miterben oder dauerhafte Bestandshaltung

Drei typische Situationen in Erbengemeinschaften

Die häufigsten Konstellationen, bei denen unsere neutrale Verwaltung gefragt ist.

Auseinandersetzung dauert länger

Wenn 2-5 Erben sich nicht schnell einig werden (Verkauf vs. Bestandshaltung, Bewertung, Auszahlungen), kann die Auseinandersetzung Monate oder Jahre dauern. In dieser Zeit braucht die Immobilie eine neutrale Verwaltung.

Vermietete Immobilie im Bestand

Wenn die geerbte Immobilie vermietet ist, müssen Mieter weiter betreut, Mieten eingenommen und Nebenkosten abgerechnet werden — auch während der Erbengemeinschaft. Wir übernehmen das.

Pro-Erben-Auszahlung der Mieteinnahmen

Mieteinnahmen müssen pro Erbteil aufgeteilt und ausgezahlt werden. Wir führen die Buchhaltung transparent, sodass jeder Erbe seinen Anteil nachvollziehen kann.

Verwaltung in der Erbengemeinschaft: Wer entscheidet was?

Eine Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft — Entscheidungen über die Immobilie erfordern Mehrheitsbeschlüsse (§2038 BGB). Ordnungsmäßige Verwaltung (Hausgeldzahlung, Reparaturen, Mietersuche) erfordert nur einfache Mehrheit. Außerordentliche Verwaltung (Verkauf, Großsanierung) erfordert Einstimmigkeit oder Teilungsversteigerung. Wir handeln auf Basis der Mehrheitsbeschlüsse und informieren alle Erben transparent über Vorgänge.

Das macht Erbengemeinschaft besonders

Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft mit Immobilien-Bestand sind, sind klare Strukturen entscheidend. Wir bieten neutrale Verwaltung, transparente Abrechnung pro Erbteil und Reporting an alle Erben. Unsere Rolle endet, wenn die Auseinandersetzung geklärt ist — durch Verkauf, Übernahme oder einvernehmliche Aufteilung. Mehr zum Verkauf einer geerbten Immobilie.

Leistungs-Bausteine bei Erbengemeinschaft

Segment Preisspanne Trend Hinweis
Mietverwaltung (vermietet) 3-individuell Individuell auf Anfrage monatlich Mieter-Kommunikation, Mietzahlungskontrolle, Reparatur-Koordination
Hausgeld-Zahlung an WEG inklusive monatlich Bei ETW: pünktliche Hausgeldzahlung an die WEG-Verwaltung
Mieteinnahmen-Aufteilung inklusive monatlich Pro Erbteil-Aufteilung und Auszahlung an die Miterben
Reporting an alle Erben quartalsweise inklusive Transparente Berichte über Einnahmen, Ausgaben, anstehende Themen
Sondersituationen nach Aufwand einzeln Sanierungs-Koordination, Streit-Schlichtung, Vorbereitung der Auseinandersetzung

So läuft Ihr Verkauf ab

Vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe begleiten wir Sie persönlich. Vier klare Schritte, ein zentraler Ansprechpartner.

1

Bewertung

Kostenlose Erstberatung zu Ihrer konkreten Verwaltungssituation.

2

Angebot & Vertrag

Transparentes Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung. Verwaltervertrag mit Beschluss in der Eigentümerversammlung.

3

Übernahme

Bonitätsprüfung, Preisverhandlung, Vertragsgestaltung.

4

Abschluss

Notartermin, Schlüsselübergabe, Anschlussfinanzierung bei Bedarf.

Klarheit über den Wert Ihrer Immobilie in Bochum-Erbengemeinschaft?

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Häufige Fragen zu Immobilien in Bochum-Erbengemeinschaft

Wer kann den Verwalter in einer Erbengemeinschaft bestimmen?

Die Bestellung eines Verwalters erfordert eine Mehrheitsentscheidung der Erbengemeinschaft (§2038 BGB) — einfache Mehrheit reicht. Bei Patt-Situationen kann ein Erbe einen Notverwalter beim Nachlassgericht beantragen.

Wer trägt die Kosten der Verwaltung?

Verwaltungskosten werden aus der Erbmasse gezahlt — typischerweise aus den Mieteinnahmen. Bei nicht-vermieteten Objekten anteilig pro Erbteil. Verwaltervergütung ist nicht-anteilige Forderung aus der Erbmasse (§2046 BGB).

Können Sie auch bei Streit unter den Erben vermitteln?

Wir nehmen eine neutrale Verwaltungs-Rolle ein — Mediation bei Auseinandersetzungs-Streit ist nicht unsere Aufgabe. Wir empfehlen für Mediation einen Rechtsanwalt für Erbrecht. Unsere transparente Reporting-Struktur reduziert allerdings Streit-Anlässe.

Wann endet Ihre Verwalter-Rolle?

Mit der Auseinandersetzung (§2042 BGB) — sei es durch Verkauf, Übernahme durch einen Miterben oder Teilungsversteigerung. Auch ein einstimmiger Verwalter-Wechsel ist möglich.

Können Sie auch beim Verkauf der geerbten Immobilie helfen?

Ja — wir bewerten die Immobilie kostenlos und vermarkten bei Verkaufs-Beschluss aller Erben. Mehr dazu auf Geerbte Immobilie verkaufen.
KostenlosUnverbindlichPersönlich – kein Hotline-Center
Kostenloser Ratgeber

Kostenlose Erstberatung zur Hausverwaltung

Wir besprechen Ihre konkrete Verwaltungssituation in einem unverbindlichen Erstgespräch und erstellen ein passendes Angebot.

  • Welche Unterlagen wir für die Übernahme benötigen
  • Wie wir die Verwaltungs-Konditionen für Ihr Objekt kalkulieren
  • Welche Verwaltungsart zu Ihrem Objekt passt (WEG, Miet- oder Sondereigentum)

Keine Werbung. Nur Ihr PDF + max. 1 Follow-Up-E-Mail. Abmeldung jederzeit möglich.

Michael Schinkel, Immobilienmakler bei immobilie.nrw GmbH

Michael Schinkel — Immobilienmakler bei der immobilie.nrw GmbH (IVD-Mitglied) in Bochum. Persönliche Beratung im gesamten Ruhrgebiet.

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