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Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist eine Gebühr, die Ihre Bank verlangt, wenn Sie Ihren Immobilienkredit vor Ende der Zinsbindung zurückzahlen. Der Grund: Die Bank hat Ihr Darlehen mit einem festen Zinssatz kalkuliert und verliert durch die vorzeitige Rückzahlung erwartete Zinserträge.

Für viele Immobilienbesitzer in NRW, die verkaufen möchten, kommt die Vorfälligkeitsentschädigung als böse Überraschung: Sie kann schnell mehrere zehntausend Euro betragen und den Verkaufserlös erheblich schmälern.

Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Eine VFE wird fällig, wenn Sie:

  • Ihre Immobilie verkaufen und den Kredit vorzeitig tilgen
  • Einen Kredit umschulden möchten
  • Außerplanmäßige Sondertilgungen über das vereinbarte Kontingent hinaus leisten

Entscheidend ist: Die Bank muss der vorzeitigen Ablösung nicht zustimmen. Bei einem berechtigten Interesse (z. B. Verkauf) muss sie jedoch einwilligen – gegen Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB).

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Die Bank kann zwischen zwei Berechnungsmethoden wählen:

Aktiv-Aktiv-Methode

Die Bank vergleicht den Vertragszins mit dem Zins, den sie für eine gleichwertige Neuanlage am Kapitalmarkt erzielen kann. Die Differenz × Restlaufzeit = VFE.

Aktiv-Passiv-Methode

Die Bank vergleicht den Vertragszins mit der Rendite von Hypothekenpfandbriefen gleicher Laufzeit. Diese Methode ist seit dem BGH-Urteil 2023 die Standardmethode und führt meist zu niedrigeren Entschädigungen.

Rechenbeispiel

PositionWert
Restschuld200.000 €
Vertragszins1,5 %
Aktueller Marktzins3,5 %
Restlaufzeit Zinsbindung5 Jahre
Sondertilgungsrechte5 %/Jahr

In diesem Fall fällt die VFE sehr gering aus oder entfällt, weil der aktuelle Marktzins höher liegt als der Vertragszins. Die Bank kann das Geld zu besseren Konditionen neu anlegen und erleidet keinen Schaden.

Faustregel 2026: Wer seinen Kredit in der Niedrigzinsphase (2019–2022) abgeschlossen hat, zahlt aktuell oft keine oder nur eine geringe Vorfälligkeitsentschädigung, da die heutigen Zinsen höher liegen.

Wie hoch kann die Vorfälligkeitsentschädigung sein?

In der Niedrigzinsphase (2015–2022) abgeschlossene Verträge: Oft unter 1.000 € oder sogar 0 €, da die Wiederanlagezinsen höher sind.

In der Hochzinsphase (2008–2014) abgeschlossene Verträge mit langer Restlaufzeit: Bis zu 5–15 % der Restschuld. Bei 250.000 € Restschuld können das 12.500–37.500 € sein.

BGH-Urteile: Mehr Schutz für Darlehensnehmer

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen die Rechte von Darlehensnehmern gestärkt:

  • BGH, November 2016: Sondertilgungsrechte müssen bei der Berechnung der VFE berücksichtigt werden – auch wenn sie nicht genutzt wurden. Das senkt die VFE erheblich.
  • BGH, Juli 2023: Klarstellung zur Aktiv-Passiv-Methode als bevorzugte Berechnungsgrundlage.
  • EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Die VFE darf den tatsächlichen Schaden der Bank nicht übersteigen. Pauschale Strafgebühren sind unzulässig.

Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden: 6 legale Strategien

1. Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren

Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB können Sie jeden Immobilienkredit nach 10 Jahren ab Vollauszahlung mit 6 Monaten Frist kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das gilt auch für Darlehen mit längerer Zinsbindung (15 oder 20 Jahre).

2. Kreditübernahme durch den Käufer

Stimmt die Bank zu, kann der Käufer Ihren bestehenden Kredit übernehmen. Besonders attraktiv, wenn Ihr Vertragszins unter dem aktuellen Marktzins liegt – der Käufer erhält so einen günstigeren Kredit.

3. Sondertilgungsrechte nutzen

Haben Sie jährliche Sondertilgungsrechte (typisch: 5–10 %), nutzen Sie diese konsequent. Das reduziert die Restschuld und damit auch eine eventuelle VFE.

4. Widerrufsrecht prüfen

Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag kann auch nach Jahren noch ein Widerrufsrecht bestehen („Widerrufsjoker“). Das betrifft vor allem Verträge aus dem Zeitraum 2010–2016. Lassen Sie Ihren Vertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen.

5. Bearbeitungsgebühren anfechten

Einige Banken verlangen zusätzlich zur VFE eine „Bearbeitungsgebühr“ von 100–300 €. Diese ist nach BGH-Rechtsprechung oft unzulässig.

6. Warten auf Zinsbindungsende

Wenn das Ende der Zinsbindung nahe ist, kann es sich lohnen, den Verkauf zu verschieben. Nach Ablauf der Zinsbindung entfällt die VFE komplett.

Häufige Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Ist die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzbar?

Bei vermieteten Immobilien: Ja, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Bei selbstgenutzten Immobilien: Nein.

Muss ich die VFE sofort bezahlen?

Ja, die VFE wird bei der Kreditablösung fällig und in der Regel direkt mit dem Verkaufserlös verrechnet. Der Notar überweist den Betrag an die Bank.

Kann ich die Höhe der VFE verhandeln?

Selten direkt. Aber Sie können die Berechnung prüfen lassen. Studien zeigen, dass bis zu 50 % aller VFE-Berechnungen fehlerhaft sind – meist zu Ungunsten des Kreditnehmers. Spezialisierte Finanzberater oder Verbraucherzentralen prüfen die Berechnung für 50–150 €.

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