Sanierungsbedürftiges Haus verkaufen: Sie müssen nicht erst renovieren
Ein Haus, das in die Jahre gekommen ist. Die Heizung ist alt, das Dach ungedämmt, vielleicht steht schon länger niemand mehr drin, weil es aus einer Erbschaft stammt oder ein Umzug ansteht. Und dann liest man überall von Sanierungspflichten, Heizungsgesetz und Energieausweis und fragt sich: Muss ich das alles erst in Ordnung bringen, bevor ich überhaupt verkaufen darf? Die kurze, entlastende Antwort lautet: nein. Ein sanierungsbedürftiges Haus verkaufen Sie in NRW auch im Ist-Zustand, ganz ohne vorherige Modernisierung.
Trotzdem ist es klug, die Rechtslage 2026 zu kennen, bevor Sie inserieren. Denn was Sie sagen, wie Sie den Preis ansetzen und welche Käufergruppe Sie ansprechen, entscheidet darüber, ob Sie sich unter Wert verkaufen oder einen fairen Erlös erzielen.
Was ist Ihre Immobilie aktuell wert? Der Marktwert ist die Basis jeder Verkaufsentscheidung. Als IVD-Makler im Ruhrgebiet – mit Sitz im Exzenterhaus Bochum – bewerten wir Ihre Immobilie kostenlos, unverbindlich und mit lokaler Marktkenntnis.
Unsaniert verkaufen ist erlaubt: Die Pflichten gehen auf den Käufer über
Das Wichtigste zuerst, weil es die meisten Verkäufer entlastet: Als Eigentümer sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Haus vor dem Verkauf energetisch zu sanieren. Die Sanierungspflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) knüpfen an den Eigentümerwechsel an und gehen auf den Käufer über. Dieser hat nach dem Kauf grundsätzlich zwei Jahre Zeit, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Konkret betrifft das nach aktuellem Stand vor allem drei Punkte:
- Alte Heizkessel: Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden, sofern es sich um sogenannte Konstanttemperatur-Kessel handelt. Moderne Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind ausdrücklich ausgenommen.
- Dämmung der obersten Geschossdecke: Ist der Dachboden ungedämmt und zugänglich, muss die oberste Geschossdecke oder das Dach nachträglich gedämmt werden.
- Rohrdämmung: Frei liegende Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen (etwa im Keller) müssen gedämmt werden.
Eine Ausnahme gilt für langjährige Selbstnutzer: Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, genießt Bestandsschutz und muss selbst nicht nachrüsten. Dieser Bestandsschutz endet allerdings mit dem Verkauf, danach ist der neue Eigentümer in der Pflicht. Genau deshalb ist Transparenz über Heizungsalter und Dämmzustand für einen sauberen Verkauf so wichtig.
Wie sich diese Anforderungen im Detail auf den Wert auswirken, erklären wir im Beitrag zum Wertverlust von Immobilien. Und weil sich die Gesetzeslage gerade grundlegend geändert hat, lohnt der Blick auf die neue Nachfolgeregelung.
GModG 2026: Was sich am Heizungsrecht ändert
Das GEG wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet; das Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen. Nach Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt Artikel 1 des GModG voraussichtlich im August 2026 in Kraft. Mit dem Gesetz entfällt die viel diskutierte 65-Prozent-Regel für neue Heizungen, und das Heizungsrecht wird technologieoffener: Grundsätzlich dürfen dann wieder alle Heizungsarten neu eingebaut werden, wobei ab 2045 nur noch klimaneutrale Brennstoffe zulässig sind.
Für Sie als Verkäufer bedeutet das: Die konkreten Pflichten verschieben sich mit dem Übergang vom GEG zum GModG. Was jetzt gilt und was das GModG im Einzelnen ändert, halten wir im Beitrag zum Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 aktuell. Weil Details der Übergangs- und Fristenregelungen erst mit der Verkündung endgültig feststehen, sollten Sie sich bei konkreten Fristen im Zweifel von einem Energieberater oder Fachanwalt bestätigen lassen, was für Ihr Objekt gilt.
Der Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht
Unabhängig vom Sanierungszustand brauchen Sie beim Verkauf einen gültigen Energieausweis (§ 80 GEG). Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden, und die zentralen Kennwerte (Energiekennwert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse) gehören nach § 87 GEG bereits in jede Immobilienanzeige. Fehlen diese Pflichtangaben oder verkaufen Sie ganz ohne Ausweis, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Bei einem sanierungsbedürftigen Haus ist in vielen Fällen der Bedarfsausweis die bessere Wahl, weil er den baulichen Zustand objektiv abbildet und nicht vom Heizverhalten der Vorbesitzer abhängt. Für ältere Gebäude ist er ohnehin oft vorgeschrieben. Was Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterscheidet und welcher für Ihr Objekt passt, lesen Sie im Ratgeber zum Energieausweis beim Immobilienverkauf.
Selbst sanieren oder mit Preisabschlag verkaufen?
Das ist die eigentliche Kernfrage, und die Antwort hängt von Ihrer Situation ab, nicht von Pauschalratschlägen aus dem Internet.
Gegen das eigene Sanieren spricht oft: Eine energetische Modernisierung bindet Kapital, Zeit und Nerven. Handwerkerkapazität im Ruhrgebiet ist knapp, die Kosten sind schwer kalkulierbar, und Sie tragen das volle Risiko. Häufig fließt in die Sanierung mehr Geld, als sie den Verkaufspreis später erhöht. Für Erben, Verkäufer in einer Scheidungssituation oder Eigentümer, die schnell Klarheit brauchen, ist das selten der richtige Weg.
Für den Verkauf im Ist-Zustand spricht: Es gibt eine sehr aktive Käufergruppe, die genau solche Objekte sucht. Handwerker, Kapitalanleger und Modernisierer wollen ein Haus, das sie nach eigenen Vorstellungen herrichten können, und sie kalkulieren den Sanierungsaufwand ohnehin ein. Für diese Zielgruppe ist ein unsaniertes Haus kein Makel, sondern eine Chance. Entscheidend ist, dass der Preis den Sanierungsstau realistisch widerspiegelt.
Der teuerste Fehler ist, ein sanierungsbedürftiges Haus zum Preis eines gepflegten Objekts anzubieten. Es bleibt liegen, die Standzeit steigt, und am Ende erzielen Sie weniger als bei einem von Anfang an ehrlich kalkulierten Angebot. Der Königsweg lautet meist: Zustand offen kommunizieren, den nötigen Modernisierungsaufwand nachvollziehbar beziffern und den Preis so ansetzen, dass für den Käufer nach Sanierung noch Luft bleibt.
immobilie.nrw: ehrliche Einschätzung statt Schönfärberei
Genau an diesem Punkt kommen wir ins Spiel. immobilie.nrw ist ein IVD-Maklerbüro im Ruhrgebiet mit Sitz im Exzenterhaus in Bochum. Wir kennen den Markt in Bochum, Dortmund, Essen, Witten, Hattingen und Gelsenkirchen und wissen, was Käufer für sanierungsbedürftige Objekte tatsächlich zahlen, statt was Online-Rechner behaupten.
Für Sie heißt das: Wir schätzen den Zustand realistisch ein, ordnen den Sanierungsaufwand ein und finden einen Preis, der Ihr Haus verkäuflich macht, ohne es zu verschenken. Wir kümmern uns um den passenden Energieausweis, um rechtssichere Pflichtangaben im Inserat und darum, Ihr Objekt gezielt der richtigen Käufergruppe zu präsentieren. Inhaber Michael Schinkel und das Team begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zum Notartermin. Rechts- und Steuerfragen, etwa zur Spekulationssteuer bei einer geerbten Immobilie, klären wir dabei transparent und verweisen bei Bedarf an Ihren Steuerberater oder Fachanwalt.
Ein guter erster Schritt ist eine fundierte Immobilienbewertung, die den Ist-Zustand berücksichtigt. Danach wissen Sie, worüber wir reden, und können in Ruhe entscheiden.
Ist Ihr sanierungsbedürftiges Objekt zusätzlich vermietet, lohnt ergänzend der Blick in unseren Ratgeber vermietete Wohnung verkaufen.
Häufige Fragen zum Verkauf eines sanierungsbedürftigen Hauses
Muss ich mein Haus vor dem Verkauf sanieren?
Nein. Sie dürfen ein sanierungsbedürftiges Haus in NRW im Ist-Zustand verkaufen. Die Sanierungspflichten aus dem GEG gehen mit dem Eigentümerwechsel auf den Käufer über, der dann grundsätzlich zwei Jahre Zeit zur Umsetzung hat.
Welche Sanierungspflichten treffen den Käufer?
Nach aktuellem Stand betrifft das vor allem den Austausch alter Konstanttemperatur-Heizkessel über 30 Jahre, die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Dachs sowie die Dämmung von Heizungsrohren in unbeheizten Räumen. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind vom Austausch ausgenommen.
Brauche ich trotz Sanierungsstau einen Energieausweis?
Ja. Der Energieausweis ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben und muss bei der Besichtigung vorliegen. Bei sanierungsbedürftigen Häusern ist meist ein Bedarfsausweis sinnvoll. Fehlende Pflichtangaben oder ein fehlender Ausweis können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Wie finde ich einen realistischen Preis für ein unsaniertes Haus?
Der Preis sollte den Sanierungsstau abbilden, damit für Käufer nach der Modernisierung noch Wirtschaftlichkeit bleibt. Eine örtliche Bewertung, die Lage, Zustand und den geschätzten Modernisierungsaufwand einbezieht, ist verlässlicher als Online-Rechner. Wir übernehmen diese Einschätzung für Ihr Objekt im Ruhrgebiet.
Wer kauft überhaupt ein sanierungsbedürftiges Haus?
Vor allem Handwerker, Modernisierer und Kapitalanleger. Für diese Gruppe ist ein unsaniertes Haus kein Nachteil, sondern eine Gelegenheit, das Objekt nach eigenen Vorstellungen und Kalkulationen zu entwickeln, sofern der Preis stimmt.
Ändert das GModG 2026 etwas für meinen Verkauf?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das GEG ab und lockert einige Heizungsvorgaben, unter anderem entfällt die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen. Bundestag und Bundesrat haben es am 10. Juli 2026 verabschiedet; Artikel 1 tritt nach der Verkündung voraussichtlich im August 2026 in Kraft. Da einzelne Übergangs- und Fristenregelungen erst mit der Verkündung endgültig feststehen, empfehlen wir für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Objekt einen Energieberater oder Fachanwalt.
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